Huftherapie  Gert Niemann

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Eigentümer oder einer ihm beauftragten Person, im folgenden Auftraggeber genannt, und Herr Gert Niemann in Funktion als Hufpflegerin wird in Folge einer beidseitigen Erklärung ein Werkvertrag geschlossen.

§1 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt den Hufpfleger an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege oder die Anbringung eines Hufschutzes auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Hufpfleger verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Hufpfleger erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Der Hufpfleger erbringt seine Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ort oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung gültig. Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1 Stunde akzeptiert werden. Kann eine Leistung aus vorhergenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtlichen Unmöglichkeit.

§3 Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der möglichen Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, gilt diese als gegeben.

§4 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und bei Stammkunden möglich. Diese hat binnen 10 Tagen zu erfolgen.

§5 mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag

§6 Gewährleistung und Haftung
Der Hufpfleger übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 14 Tagen. Er haftet nur für Schäden die in direkter und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftieres in Bezug auf den Huf nicht folgegeleistet wird, das Tier über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf die möglichen Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss dem Hufpfleger unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm einer beauftragte Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann max. in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

§ 7 Salvatorische Klausel
 Es gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
 

info@huftherapie.com Tel: 0174 / 257 20 50